D & O Absicherung für Führungskräfte

D & O Absicherung für Führungskräfte

D & O Absicherung für Führungskräfte

Die Manager-Haftpflichtversicherung schützt Unternehmensleiter, wenn sie wegen eines Vermögensschadens (nicht Personen- und Sachschäden) aufgrund fahrlässigen Verhaltens haftpflichtig gemacht werden. Dann prüft zunächst ein erfahrener Spezialjurist die Sachlage. Sind die Ansprüche berechtigt, werden sie bis zur vereinbarten Höhe beglichen. In jedem Fall steht Ihnen bei allem unser erfahrenes Expertenteam kompetent zur Seite. Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert sind die Verteidigungskosten in Ermittlungs- und Strafverfahren, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Führungskraft stehen. Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz können sich nun auch Angestellte, Behördenbedienstete und ehrenamtlich Tätige versichern. Vermögensschaden-Rechtsschutz Versichert sind die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen auf Ersatz von Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Führungskräfte neben ihrer Hauptfunktion weitere Mandate in Tochter- und Beteiligungsunternehmen ausüben oder in Fremdgesellschaften Aufsichtsratsmandate übernommen haben. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versichert sind die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag, sowohl in Aktiv- als auch in Passivprozessen. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Führungskräfte kommt nur für gesetzliche Vertreter juristischer Personen in Betracht. Mit dem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Unternehmen können sich juristische Personen gegen Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen mit ihren gesetzlichen Vertretern versichern.